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Studien

Zum Thema Elektrosmog bzw. Elektrosmog gibt es inzwischen Tausende von Studien - viele, v.a. von der entsprechenden Industrie in Auftrag gegebenen, die eine solche Gefährdung bestreiten; jedoch auch sehr viele von international anerkannten Wissenschaftlern und Forschungsgesellschaften, welche deutlich auf die Gefahren hinweisen.

Wir denken, dass allein der Gedanke, dass sich die Natur in Millionen von Jahren entwickelt hat und nun innerhalb weniger Jahrzehnte einer enormen Belastung künstlich erzeugter, also unnatürlicher Frequenzen, Strahlungen und Feldern ausgesetzt ist, die logische Konsequenz rechtfertigt, dass die natürlichen und damit auch die menschlichen Regulationssysteme (Homöostase) Schwierigkeiten haben kann, damit fertig zu werden, zumal die Belstung in den letzten Jahren an Intensität und "Aggressivität" exponentiell zugenommen hat.

Wenn Sie sich einen Überblick über die vorhandenen Studien verschaffen möchten: http://www.mobilfunkstudien.org.
Mit der Diagnose-Funk Studienliste (neuesten Listen zum Download) wird übersichtlich dargestellt, wie umfangreich die Studienlage in Bezug auf gesundheitsschädliche Effekte hochfrequenter Strahlung unterhalb der angeblich schützenden Grenzwerte ist. Die offizielle Behauptung, es gäbe keine relevanten biologischen Effekte unterhalb der Grenzwerte, kann somit als wissenschaftliche Falschinformation angesehen werden. 

Nachfolgend seien ein paar offizielle Studien beispielhaft erwähnt:

Cherry-Study
Autor: Prof. Dr. Neil Cherry, Lincoln University (Canterburry, Neuseeland)
Hintergrund der Cherry-Studie:
Neuseeland beabsichtigte im Jahr 1999, neue Grenzwerte für die elektromagnetische Strahlung einzuführen
Grundlage hierfür sollten die Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (kurz: ICNIRP ) sein
Prof. Dr. Cherry überprüfte die Bewertungskriterien und Grenzwerte der ICNIRP im Lichte der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse
Hierzu wertete er über 40 internationale Studien zum Thema Elektrosmog aus und fasste die Ergebnisse in einem Abschlussbericht zusammen:

  • Verschlechterung des Schlafs und der Lernfähigkeit
  • Zunahme neurodegenerativer Erkrankungen wie Alzheimer
  • Veränderung des Blutdrucks und des Herzrhythmus sowie vermehrte Herzerkrankungen
  • Schwächung des Immunsystems
  • Reduzierung der Spermienzahl, vermehrte Fehlgeburten und angeborene Missbildungen
  • Vermehrtes Auftreten vieler Arten von Krebs: z.B. Leukämie, Hirntumore, Hodenkrebs, Brustkrebs

Link zur Cherry-Studie:Cherry-Studie in deutscher Übersetzung (als PDF-Dokument)
Übersetzung ins Deutsche von Dr. med. Hans-Christoph Scheiner


REFLEX-Studie
Hintergrund der REFLEX-Studie:
EU-gefördertes Forschungsvorhaben mit 12 Forschergruppen aus 7 europäischen Ländern
Laborversuche an verschiedenen Arten von lebenden Zellen
Ergebnisse der REFLEX-Studie:

  • Entstehung von DNS-Strangbrüchen weit unter den derzeit gültigen Grenzwerten der ICNIRP (= deutsche Grenzwerte) bei niederfrequenten elektromagnetischen Feldern
  • Erbgutverändernde und krebserzeugende Veränderungen unterhalb der Grenzwerte bei hochfrequenten elektromagnetischen Feldern 

Studie des ECOLOG Instituts

Das unabhängige ECOLOG-Institut mit Sitz in Hannover führte, im Auftrag der T-Mobil, (der Mobilfunktochter der Deutschen Telekom) eine Literaturstudie über den derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand zu möglichen Auswirkungen der Felder des Mobilfunks auf die Gesundheit durch. Dabei sollten die Ergebnisse nach dem Gesichtspunkt des vorsorgenden Gesundheitsschutzes bewertet werden. 

Die Forscher fanden hierbei eindeutige Beeinträchtigungen des Zentralen Nervensystems, des Hormon- und Immunsystems und von kognitiven Funktionen heraus. Ernst zu nehmende Befunde deuteten auch auf eine krebsfördernde Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder hin.

Da T-Mobil noch an drei andere wissenschaftliche Einrichtungen gleiche Aufträge vergeben hatte, wurde vereinbart, vor der Veröffentlichung der einzelnen Ergebnisse diese in einem, von der T-Mobil zu benennenden, wissenschaftlichen Gremium zu diskutieren. Obwohl die einzelnen Resultate zwischen Mai 2000 und Herbst 2000 feststanden, gelang es der T-Mobil lange nicht, einen Träger für das wissenschaftliche Diskussionsforum zu finden.

Dies ist ihr dann zwar mit der Gruppe Mensch-Umwelt-Technik (M.U.T.) des Forschungszentrums Jülich gelungen, der sich anschließende Diskussionsprozess schien dem ECOLOG-Institut jedoch zu lange zu dauern.

Somit entschloss das ECOLOG-Institut seine Ergebnisse, die es schon im Mai 2000 der T-Mobil übergeben hatte, im April 2001 zu veröffentlichen. Dies geschah auch auf Drängen verschiedener Landesbehörden, Umwelt- und Verbraucherverbände vor dem Hintergrund der (laufenden) Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen.

Weitere Informationen und die Ergebnisse der Studie erhalten Sie unter www.ecolog-institut.de

 

Studie der Universität Zürich

Hintergrund der Studie:

Die Universität Zürich untersuchte im Rahmen einer Studie den Einfluss von elektromagnetischen Feldern auf Schlaf, Schlaf-EEG (Messung der Gehirnströme) und Blutfluss im Gehirn.

Hierzu wurden die Versuchspersonen vor dem Einschlafen und während des Schlafs mit elektromagnetischen Feldern, die typischerweise von Mobilfunkgeräten erzeugt werden, bestrahlt.

Ergebnis der Studie:
Die wichtigsten sind:

  • Hirnstromwellen (Schlaf-EEG) veränderten sich durch Hochfrequenzfelder
  • Zunahme des Blutflusses im Gehirn durch Hochfrequenzfelder

 

Hier noch ein Gerichtsurteil aus Italien:

Hintergrund:

In Brescia (Italien) ist ein sensationelles Urteil gesprochen worden. Der Kläger hat in der Berufungsverhandlung erreicht, dass der Arbeitgeber für die Folgen der beruflichen Handynutzung verantwortlich zeichnet!

Zusammenfassung:
Das Oberlandesgericht Brescia/Norditalien hat durch ein rechtskräftiges Urteil einen ursächlichen Zusammenhang bestätigt: Der Gehirntumor eines Angestellten der INAIL (Istituto Nazionale per l'Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro, Öffentlicher Träger der Pflichtversicherung) ist auf sein geschäftlich bedingtes stundenlanges Telefonieren mit Handy und Schnurlostelefon zurückzuführen. 

Das Urteil ist bahnbrechend, weil die Richter industrie-finanzierte Gutachten als nicht glaubwürdig ausschlossen

und sich nur auf industrieunabhängige stützten. Das Urteil ermöglicht nun den Beschäftigten in Italien, am Arbeitsplatz schnurgebundene Telefone zu verlangen bzw. den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass er bei angeordneter Handy-nutzung voll haftbar für Folgeschäden ist. Die Verbraucherzentrale Südtirol rät in diesen Fällen, sich eine Dienstordnung zur Nutzung von Funktechnologien schriftlich aushändigen zu lassen. Darin sollte der Arbeitgeber ausdrücklich die Verantwortung für jegliche mittel- bis langfristigen Folgen übernehmen. 

Berufungsgericht Brescia, Sektion Arbeitsgericht 10.12.2009

Link zum Urteil (PDF, deutsche Übersetzung)

Eine ganze Reihe weiterer Untersuchungen und Diskussionen zur Thematik finden Sie im Internet, z.B. bei:

http://www.buergerwelle.de/

http://www.elektrosmognews.de/

 

 

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